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comPlan
Aktualisiert am

Was passiert bei einer Scheidung mit meinem Pensionskassenguthaben?

Die während der Ehe angesparten Pensionskassenguthaben von dir und deiner Ehepartnerin/deinem Ehepartner werden bei der Scheidung grundsätzlich je hälftig auf euch beide aufgeteilt. Dementsprechend wirst du entweder Pensionskassenguthaben oder einen Teil einer laufenden Rente abgeben oder erhalten. Die Details dieses Vorsorgeausgleichs werden durch das Gericht entschieden und sind Bestandteil des Scheidungsurteils.

Was passiert mit meinem Pensionskassenguthaben, wenn ich mich scheiden lasse?

Unabhängig vom Güterstand wird das Pensionskassenguthaben bei einer Scheidung zwischen den Ehepartnern geteilt. Als Grundsatz gilt, dass jeder Ehepartner Anspruch auf die Hälfte des Guthabens hat, welches während der Ehe angespart worden ist. Das bei der Heirat bereits vorhandene Guthaben inklusive daraus entstandener Zinsen bleibt unangetastet. Welcher Ehepartner dem anderen welchen Betrag überweisen muss, wird durch das Gericht berechnet. Die Pensionskassen stellen lediglich die dafür notwendigen Eckwerte zur Verfügung und geben Auskunft, ob eine Teilung durchführbar ist ("Durchführbarkeitserklärung").

Was wird im Scheidungsfall geteilt, falls einer der Ehepartner bereits eine Altersrente bezieht?

Bezieht ein (oder beide) Ehepartner eine Altersrente, wird auch diese geteilt. Das bedeutet, dass die Pensionskasse neu einen Teil der monatlichen Rente direkt an die Ex-Ehepartnerin/den Ex-Ehepartner überweist. Das Gericht entscheidet nach Ermessen über die Teilung der Rente, wobei insbesondere die Ehedauer und die Vorsorgebedürfnisse beider Ehepartner berücksichtigt werden. 

Welche Unterlagen benötigt comPlan, um die Durchführbarkeitserklärung zu erstellen?

comPlan muss den für das Gericht massgebenden Stichtag für die Teilung des Pensionskassenguthabens kennen. In der Regel ist dies der Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens. Ein während der Ehe erfolgter WEF-Vorbezug muss grundsätzlich ebenfalls geteilt werden. Wenn allfällige aus Eigengut geleistete Einkäufe in die Pensionskasse von der Teilung ausgenommen werden sollen, müssen diese belegt und von der Ehepartnerin/vom Ehepartner als solche anerkannt sein. Falls das Pensionskassenguthaben bei Heirat nicht bekannt ist, berechnet comPlan dieses anhand einer vom Eidgenössischen Departement des Innern erstellten Tabelle.

Welche Unterlagen benötigt comPlan für die Teilung meines Pensionskassenguthabens?

Um die Teilung des Pensionskassenguthabens durchführen zu können, braucht comPlan ein rechtskräftiges Scheidungsurteil eines Schweizer Gerichts. Ausländische Gerichtsentscheidungen über die Teilung von Guthaben bei schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen (inkl. solche aus dem Fürstentum Liechtenstein) sind nicht anerkannt.

 Ich arbeite bei Swisscom. Was passiert, wenn gemäss Scheidungsurteil ein Teil meines Pensionskassenkapitals meiner Ex-Ehepartnerin/meinem Ex-Ehepartner überwiesen wird?

comPlan wird entsprechend der Regelung im Scheidungsurteil einen Teil des angesparten Pensionskassenguthabens an die Vorsorgeeinrichtung deiner Ex-Ehepartnerin/deines Ex-Ehepartners überweisen. Ist sie/er nicht erwerbstätig, wird der Betrag auf ein Freizügigkeitskonto, eine Freizügigkeitspolice oder an die Stiftung Auffangeinrichtung ausbezahlt. Durch diese Überweisung reduzieren sich deine Altersleistungen. Die Renten im Fall von Tod und Invalidität bleiben unverändert, da sie bei comPlan in Prozenten des Lohns festgelegt sind.

Kann ich die so entstandene Einbusse bei den Altersleistungen wieder ausgleichen?

Die Auszahlung infolge Scheidung kannst du bis zur Pensionierung jederzeit aus privaten Mitteln wieder zurückbezahlen. Solche Rückzahlungen sind bis zur Höhe des ausbezahlten Betrags möglich und können in der Regel vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dies ist sogar der Fall, wenn du früher einen WEF-Vorbezug gemacht hast. Ausserdem unterliegen Rückzahlungen von Scheidungsauszahlungen im Gegensatz zu herkömmlichen Einkäufen nicht der dreijährigen Sperrfrist im Hinblick auf Kapitalbezüge. Massgebend ist jedoch immer der Entscheid der Steuerbehörde. Wir empfehlen dir, bei allfälligen Unsicherheiten die zuständige Steuerbehörde zu kontaktieren.

Ich erhalte eine Altersrente oder eine lebenslängliche Invalidenrente von comPlan. Was passiert, wenn gemäss Scheidungsurteil meiner Ex-Ehepartnerin/meinem Ex-Ehepartner ein Teil meiner Rente zugesprochen wird?

Deine laufende Rente wird ab sofort und lebenslänglich um den Betrag gekürzt, welcher der Ex-Ehepartnerin/dem Ex-Ehepartner zugesprochen worden ist. 

Ich erhalte eine temporäre Invalidenrente von comPlan. Was passiert, wenn gemäss Scheidungsurteil ein Teil meines Pensionskassenkapitals meiner Ex-Ehepartnerin/meinem Ex-Ehepartner überwiesen wird?

comPlan wird entsprechend der Regelung im Scheidungsurteil einen Teil des angesparten Pensionskassenguthabens an die Vorsorgeeinrichtung deiner Ex-/Ehepartnerin/deines Ex-Ehepartners überweisen. Ist sie/er nicht erwerbstätig, wird der Betrag auf ein Freizügigkeitskonto, eine Freizügigkeitspolice oder an die Stiftung Auffangeinrichtung ausbezahlt. Deine laufende Invalidenrente verändert sich dadurch nicht. Allerdings reduzieren sich deine Altersleistungen. Das heisst, die Rente/die Kapitalauszahlung wird nach Erreichen des Pensionierungsalters tiefer ausfallen als ohne die Überweisung.

Mir wurde gemäss Scheidungsurteil ein Teil der Austrittsleistung meiner Ex-Ehepartnerin/meines Ex-Ehepartners zugesprochen. Was bedeutet das?

Du erhältst eine einmalige Kapitalüberweisung, welche wir deinem Altersguthaben gutschreiben. Das Kapital erhöht deine Altersleistungen. Die Leistungen bei Tod und Invalidität bleiben unverändert.

Was gilt bei der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft?

Die Ausführungen zur Ehe gelten sinngemäss auch für die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft.

Wo finde ich weitere Informationen zur beruflichen Vorsorge bei Scheidung?

Eine Informationsbroschüre des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann gibt Auskunft über das schweizerische Scheidungsrecht, erklärt das Vorsorgesystem und zeigt auf, welche finanziellen Auswirkungen eine Scheidung auf die berufliche Vorsorge hat. Du findest die Broschüre unter www.bundespublikationen.admin.ch > Publikationen > Eidg. Departement des Innern EDI > Eidg. Büro Gleichstellung Frau und Mann > Berufliche Vorsorge bei Scheidung (Link).