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comPlan
Aktualisiert am

Was du über den Einkauf in die Pensions­­kasse wissen musst.

Worauf muss ich bei einem Einkauf bei comPlan achten? Was sind die Vorteile? Wieviel kann ich einzahlen? Wann ist der richtige Zeitpunkt? Wie muss ich vorgehen? Für alle, die steuerbegünstigt ihre Altersleistungen bei comPlan ausbauen wollen, die wichtigsten Punkte, die es dabei zu beachten gilt.

Kurzfilm zum Thema Einkauf

Du kannst dich bei comPlan bis zur Höhe der maximal möglichen reglementarischen Leistungen einkaufen. Dabei verbesserst du deine Altersleistungen und sparst gleichzeitig Einkommenssteuern. Der Gesetzgeber hat diese attraktive Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen, aber er verlangt dafür eine transparente Dokumentation der bereits vorhandenen Vorsorgegelder, um Steuerumgehungen zu verhindern.

Wozu braucht es eine Einkaufserklärung?

Die Vorsorgeeinrichtungen sind verpflichtet, vor dem ersten Einkauf in die Pensionskasse zu prüfen, ob die gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben dafür erfüllt sind. Deshalb musst du vor der ersten Einzahlung einmalig unser Formular «Erklärung/Bestätigung betreffend Einkauf in die Pensionskasse» ausfüllen. Diese transparente Dokumentation bereits vorhandener Vorsorgegelder ist für uns die Grundlage für die Prüfung deiner Einkaufsmöglichkeiten, ohne diese können wir deine Zahlung nicht akzeptieren.

Hinweis 1
Überweise sämtliche Vorsorgegelder aus der 2. Säule von deinen früheren Vorsorgeeinrichtungen und Freizügigkeitsstiftungen wie gesetzlich vorgeschrieben an comPlan.
Hinweis 2
Stelle uns das unterzeichnete Formular «Erklärung/Bestätigung betreffend Einkauf in die Pensionskasse» zu.

Wie hoch ist mein Einkaufspotential?

Die Höhe deines Einkaufspotentials kannst du deinem Vorsorgeausweis unter generelle Informationen entnehmen oder über comPlan Online einsehen. Wenn du Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung (WEF) gemacht hast, darfst du dich von Gesetzes wegen nicht mehr einkaufen. Du musst zuerst diese Vorbezüge zurückzahlen, bevor du wieder steuerbegünstigte Einkäufe tätigen kannst.

Dein Einkaufspotential wird gekürzt, wenn die Höhe deiner gebundenen Guthaben der Säule 3a die gesetzlich vorgegebene Höchstgrenze pro Geburtsjahrgang überschreitet. Ausserdem ist dein jährliches Einkaufspotential auf 20% des versicherten Jahreslohnes beschränkt, wenn du in den vergangenen fünf Jahren aus dem Ausland in die Schweiz zugezogen bist und davor noch nie in einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung versichert warst.

Hinweis 3
Die Höhe deines Einkaufspotenzials kannst du auf comPlan Online berechnen.

Worauf muss ich aus steuerlicher Sicht achten?

Deine Einkäufe müssen gemäss unserem Reglement bis zum 15. Dezember eines Geschäftsjahres auf dem Konto von comPlan eingegangen sein, damit sie für die laufende Steuerperiode berücksichtigt werden können. Überweisungen nach diesem Datum überweisen wir zurück auf dein Konto. Wir werden dir nach deinem Einkauf automatisch eine Steuerbescheinigung für deine Steuererklärung zusenden. Grundsätzlich kannst du solche Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abziehen. Im Zweifelsfall ist allerdings die Entscheidung der Steuerbehörde massgebend. Wir empfehlen dir deshalb, bei allfälligen Unsicherheiten deine Situation direkt mit deiner Steuerbehörde oder einem Steuerberater zu besprechen.

Hinweis 4
Einkäufe in die Pensionskasse kannst du grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Prüfe deine persönliche Situation im Zweifelsfall mit der Steuerbehörde.
Hinweis 5
Sofern Einkaufspotenzial vorhanden ist, kannst du auch mehrmals im Jahr Einkäufe tätigen und von der Verzinsung bei comPlan profitieren. Aus steuerlicher Sicht ist es unter Umständen sinnvoll, die Einkäufe auf mehrere Jahre zu verteilen.
Hinweis 6
Stelle sicher, dass der Einkauf bis spätestens am 15. Dezember auf dem Konto von comPlan eingeht. Überweisungen nach diesem Datum überweisen wir zurück auf dein Konto.

Was bedeutet die Dreijahres-Sperrfrist für Einkäufe?

Das Gesetz schreibt vor, dass aus einem Einkauf resultierende Leistungen innerhalb von drei Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden dürfen. Verletzt wird diese Sperrfrist, wenn du vor Ablauf dieser Dreijahresfrist eine Barauszahlung, beispielsweise bei Pensionierung oder als Vorbezug für Wohneigentumsförderung, verlangst. Unter Umständen wird die Steuerbehörde den Einkauf rückwirkend aufrechnen und die Steuerbegünstigung entfällt.

Diese Frist ist unwichtig, wenn du bei deiner Pensionierung dein gesamtes Vorsorgekapital in eine lebenslange Altersrente umwandeln lässt. In diesem Fall kannst du bis kurz vor der Pensionierung steuerbegünstigte Einkäufe tätigen. Wenn du jedoch einen Kapitalbezug planst, empfiehlt es sich diese Dreijahresfrist einzuhalten. Wähle in diesem Fall eine der Sparvarianten Plus oder Extra und zahle so zusätzlich steuerbegünstigt Geld in die Pensionskasse ein.

Hinweis 7
Überweise Einkäufe bis spätestens drei Jahre vor einem geplanten Kapitalbezug.
Hinweis 8
Wähle alternativ zum Einkauf eine höhere Sparvariante "Plus" oder "Extra" wenn du in den nächsten 3 Jahren einen Kapitalbezug planst und trotzdem steuerlich begünstigt mehr in die Pensionskasse einzahlen willst.

Checkliste Einkauf

Die wichtigsten Hinweise zu deinem Einkauf bei comPlan.

  • Überweise sämtliche Vorsorgegelder aus der 2. Säule von deinen früheren Vorsorgeeinrichtungen und Freizügigkeitsstiftungen wie gesetzlich vorgeschrieben an comPlan.
  • Berechne dein persönliches Einkaufspotenzial und erhalte eine Offerte für deinen Einkauf auf comPlan Online.
  • Stelle comPlan das unterzeichnete Formular «Erklärung/Bestätigung betreffend Einkauf in die Pensionskasse» zu.
  • Prüfe die steuerlichen Konsequenzen eines Einkaufs im Zweifelsfall mit der Steuerbehörde oder einem Experten.
  • Stelle sicher, dass der Einkauf bis spätestens am 15. Dezember auf dem Konto von comPlan eingeht. Überweisungen nach diesem Datum überweisen wir zurück auf dein Konto.
  • Überweise Einkäufe bis spätestens drei Jahre vor einem geplanten Kapitalbezug.