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Aktualisiert am

Verzinsung der Altersguthaben von 6.0%, keine Anpassung der laufenden Renten

Der Stiftungsrat hat am 26. November 2024 einstimmig beschlossen, die Altersguthaben im Geschäftsjahr 2024 mit 6,0% zu verzinsen.

Im Geschäftsjahr 2025 werden die Altersguthaben unterjährig mit 1,25% verzinst.  

Im Weiteren wurde beschlossen, dass die laufenden Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten per 1. Januar 2025 nicht erhöht werden.    

Der Stiftungsrat und die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle wünschen allen aktiven Versicherten und Rentenbezügern alles Gute für das neue Jahr und bedanken sich für das ihnen entgegengebrachte Vertrauen.