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comPlan
Aktualisiert am

Die Vorsorge für die Finanzierung des Eigenheims verpfänden.

Kann ich meine Vorsorge bei comPlan für die Finanzierung meines Eigenheims verpfänden? Welchen Betrag von meinem Altersguthaben kann ich verpfänden? Wie muss ich für eine Verpfändung vorgehen? Welche Kosten und Steuern fallen an? Worauf du bei einer Verpfändung deiner Vorsorge bei comPlan für den Kauf eines Eigenheims achten musst.

Du planst den Kauf eines Eigenheims und dein Geldgeber benötigt weitere Sicherheiten für die Finanzierung? Anstelle eines Vorbezugs deines Altersguthabens kannst du im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) dein Altersguthaben auch verpfänden. Deine Altersvorsorge bleibt dabei unverändert bestehen und du profitierst allenfalls von vorteilhafteren Konditionen für die Finanzierung. Bei einer Verpfändung kannst du dich weiterhin in die reglementarischen Leistungen einkaufen. Bei jeder Auszahlung von Renten- oder Kapitalleistungen benötigst du aber ab dem Zeitpunkt der Verpfändung die schriftliche Einwilligung deines Pfandgläubigers.

Für welche Zwecke kann ich mein Alters­guthaben verpfänden?

Voraussetzung für die Verpfändung ist, dass du Besitzer des Eigenheims bist und es selber bewohnst. Du kannst grundsätzlich deinen Anspruch auf deine Vorsorgeleistungen bei Alter, Tod und Invalidität und/oder deine Freizügigkeitsleistung verpfänden. Solltest du deinen Hypothekarzins- oder Amortisationszahlungen nicht mehr nachkommen und der Pfandgläubiger auf eine Pfandverwertung bestehen, so ist dies bei der Verpfändung der Freizügigkeitsleistung jederzeit möglich. Bei der Verpfändung der Vorsorgeleistung kann die Pfandverwertung erst beim Eintritt eines Vorsorgefalls (Pensionierung, Tod oder Invalidität) vollzogen werden. In jedem Fall solltest du aber eine Pfandverwertung vermeiden.

Welchen Betrag von meinem Altersguthabens kann ich für den Kauf meines Eigenheims verpfänden?

Du kannst vor deinem 50. Geburtstag das ganze Kapital für die Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum verpfänden. Danach kannst du maximal dein Guthaben, auf das du im Alter von 50 Jahren Anspruch gehabt hättest, oder die Hälfte deiner aktuellen Austrittsleistung verpfänden. Den für dich geltenden Betrag kannst du deinem Vorsorgeausweis entnehmen.

Hinweis 1
Erwäge eine Verpfändung des Altersguthabens nur, wenn du dir sicher bist, dass du deine Hypothekarzins- und Amortisationszahlungen auch bei einem höheren Zinsniveau verlässlich zahlen kannst.

Wie kann ich mein Altersguthaben verpfänden?

Du kannst die Verpfändung deines Altersguthabens mit unserem Antragsformular beantragen. Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebst, so ist die schriftliche Zustimmung deines Ehepartners oder deines eingetragenen Partners notwendig. Das ist auch der Fall, wenn du in Trennung bist.

Welche Kosten und Steuern fallen bei der Verpfändung an?

Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 300. Die Gebühr ist von dir mit Einreichen des Antrags an comPlan zu überweisen.

Im Gegensatz zum Vorbezug des Altersguthabens musst du zum Zeitpunkt einer Verpfändung keine Steuern bezahlen. Falls du aber deinen Hypothekarzins- oder Amortisationsverpflichtungen nicht nachkommst, besteht die Gefahr, dass dein Pfandgläubiger auf eine Pfandverwertung besteht. Die Pfandverwertung entspricht dann einem zwangsweisen Vorbezug deines Altersguthabens. Besonders zu beachten gilt es in dieser Situation, dass du im Zeitpunkt der Pfandverwertung analog zum Vorbezug des Altersguthabens Steuern aus deinen nicht an die Vorsorge gebundenen, eigenen Mittel bezahlen musst.

Hinweis 2
Eine Pfandverwertung ist immer eine äusserst unangenehme Angelegenheit, die du unter allen Umständen vermeiden solltest.

Welches sind die Vor- und Nachteile einer Verpfändung?

Der grösste Vorteil einer Verpfändung gegenüber einem Vorbezug deines Altersguthabens ist, dass deine Altersleistungen nicht gekürzt werden und im Zeitpunkt der Verpfändung keine Steuern fällig werden (diese werden allerdings bei einer allfälligen Pfandverwertung in Rechnung gestellt). Deine Hypothekarzinskosten– beispielsweise für eine 2. Hypothek – fallen dank der zusätzlichen Sicherheit für den Hypothekargeber meist tiefer aus. Ausserdem kannst du dich trotz der Verpfändung weiterhin in die reglementarischen Leistungen einkaufen.

Die beiden grössten Nachteile sind, dass du dich bei der Verpfändung stärker verschuldest (höherer Anteil Fremdkapital) und in erheblichen Masse von deinem Pfandgläubiger abhängig wirst. Du benötigst bei jedem Anspruch auf Kapital oder Rente dessen schriftliche Zustimmung. Dies gilt auch für deine Pensionierung – gleichgültig, ob du eine Altersrente oder eine Kapitalabfindung beziehst. Im Weiteren benötigst du seine Zustimmung beim Vorsorgeausgleich bei Scheidung oder bei einer Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung. Noch stärker abhängig wirst du, wenn du deinen Hypothekarzins- und Amortisationszahlungen nicht mehr nachkommst und der Pfandgläubiger auf eine Pfandverwertung besteht. Eine Pfandverwertung entspricht einem zwangsweisen Vorbezug des Alterskapitals, vermindert deine Altersvorsorge und löst Steuerrechnungen aus, die aus den eigenen Mittel bezahlt werden müssen.

Hinweis 3
Wäge Vor- und Nachteile von Vorbezug und Verpfändung deines Altersguthabens gut gegeneinander ab.

Checkliste Verpfändung

Worauf du bei einer Verpfändung WEF achten musst.

  • Entnimm deinem Vorsorgeausweis, wieviel Kapital du von comPlan verpfänden kannst.
  • Fordere das Antragsformular bei comPlan an.
  • Stelle sicher, dass du langfristig deine Hypothekarzins- und Amortisationszahlungen aus deinem regelmässigen Einkommen begleichen kannst, um eine Pfandverwertung zu vermeiden.
  • Reiche deinen Antrag mit sämtlichen verlangten Unterlagen ein.