Was passiert, wenn ich aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ganz oder teilweise arbeitsunfähig werde? Wie bin ich versichert? Ab wann erhalte ich finanzielle Unterstützung? Wie hoch ist die Invalidenrente? Alles Wichtige, was du zum Thema Invalidität und Vorsorge bei comPlan wissen musst.
Übersicht
Was passiert, wenn ich aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ganz oder teilweise arbeitsunfähig werde? Wie bin ich versichert? Ab wann erhalte ich finanzielle Unterstützung? Wie hoch ist die Invalidenrente? Alles Wichtige, was du zum Thema Invalidität und Vorsorge bei comPlan wissen musst.
Invalidität liegt vor, wenn eine voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde (teilweise oder ganze) Erwerbsunfähigkeit besteht. Für die Anerkennung der Invalidität und Festlegung des IV-Grades ist der Entscheid der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) massgebend.
Wenn du arbeitsunfähig wirst und gemäss der Beurteilung der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) einer Erwerbstätigkeit nicht mehr oder nicht mehr vollständig nachgehen kannst, hast du Anspruch auf eine Invalidenrente. Voraussetzung ist, dass du bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei uns versichert warst. Allenfalls erhältst du zusätzlich auch Invaliden-Kinderrenten von uns.
Ab wann erhalte ich eine Invalidenrente?
Wenn du aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls teilweise oder vollständig nicht mehr in der Lage bist, deiner Arbeit nachzugehen, erhältst du zuerst Lohnfortzahlungen, Unfall- oder Krankentaggelder ausbezahlt.
Der Anspruch auf eine Invalidenrente beginnt anschliessend mit Anerkennung der Invalidität durch die eidgenössische Invalidenversicherung. Du erhältst von uns eine Invalidenrente, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der von der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) berechnete Invaliditätsgrad beträgt mindestens 25%.
Du erhältst keine Lohnfortzahlung oder Unfall-/Krankentaggelder mehr.
Bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit warst du bei unserer Kasse versichert.
Ausserdem erhältst du pro Kind grundsätzlich eine Invaliden-Kinderrente. Dazu muss aber eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Kind ist noch nicht 18 Jahre alt
Das Kind ist in Ausbildung und noch nicht 25 Jahre alt
Das Kind ist zu mindestens 70% invalid und noch nicht 25 Jahre alt
Deine Invalidenrente sowie die Invaliden-Kinderrenten werden längstens bis zum Erreichen deines 65. Altersjahrs ausgerichtet. Danach erhältst du eine Invaliden-Altersrente und allenfalls Alterskinderrenten.
Wie hoch ist meine Invalidenrente?
Die Höhe deiner Invalidenrente von comPlan ist abhängig vom Invaliditätsgrad:
Eine ganze Invalidenrente erhältst du, wenn du mindestens zu 70% invalid bist.
Bist du zwischen 25% und 69% invalid, wird die Höhe deiner Teilinvalidenrente entsprechend dem Invaliditätsgrad gemäss eidgenössischer Invalidenversicherung (IV) berechnet.
Die Höhe der ganzen Invalidenrente beträgt 50% des versicherten Lohns bei Eintritt der Invalidität. Die Invaliden-Kinderrente entspricht pro Kind, das die Voraussetzungen erfüllt, 20% deiner Invalidenrente. Deine Invalidenrente und deine Invaliden-Kinderrenten können allerdings gekürzt werden, wenn die Summe sämtlicher Renten im Invaliditätsfall zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften (z.B. IV- und UVG-Renten sowie dem verbleibenden Erwerbseinkommen) 90% des letzten Jahreslohns vor Eintritt der Invalidität übersteigt.
Beispiel: Du bist gemäss Entscheid der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) infolge Krankheit zu 100% invalid und hattest bei Eintritt der Invalidität einen versicherten Lohn von CHF 60'000. Während der ersten beiden Jahre deiner Erwerbsunfähigkeit erhältst du eine Lohnfortzahlung. In der Zwischenzeit verfügt die eidgenössische Invalidenversicherung, dass du eine ganze Invalidenrente erhältst (IV-Grad 100%). Diese beträgt beispielsweise CHF 18'000 pro Jahr oder CHF 1'500 pro Monat. Die IV-Kinderrente für deine drei Kinder betragen je CHF 7'200 (die IV zahlt 40% von CHF 18'000 als IV-Kinderrente). Zusammen erhältst du also nach einem Jahr IV-Leistungen von gesamthaft CHF 39'600 pro Jahr (CHF 18'000 + (3 x CHF 7'200)).
Nach Ablauf von Lohnfortzahlung und Krankentaggeldern hast du Anspruch auf unsere Invalidenrente. Diese beträgt CHF 30'000 (CHF 60'000 × 50% für eine ganze Invalidenrente) pro Jahr oder CHF 2'500 pro Monat. Für deine Kinder erhältst du je eine Invaliden-Kinderrente von CHF 6'000 (20% x CHF 30'000) pro Jahr oder CHF 500 pro Monat. Gesamthaft würdest du jährlich Vorsorgeleistungen in der Höhe von CHF 48'000 von uns erhalten. Zusammen mit den IV-Leistungen von CHF 39'600 würden sämtliche Invaliditätsleistungen CHF 87'600 betragen und damit deutlich über den bisherigen versicherten Verdienst von CHF 60'000 liegen. Die Summe sämtlicher Renten darf aber gemäss Reglement höchstens CHF 54'000 (90% von CHF 60'000) betragen. Unsere Leistungen werden deshalb gesamthaft auf CHF 14'400 gekürzt (CHF 54'000 - CHF 39'600). Die Invalidenrente und Invaliden-Kinderrenten müssen entsprechend proportional gekürzt werden.
Die Höhe deiner Invalidenrente findest du in deinem Vorsorgeausweis auf comPlan Online. Sie bezieht sich immer auf einen Invaliditätsgrad von 100% und berücksichtigt keine Kürzungen.
Was passiert mit meiner Invalidenrente, wenn ich im Alter 65 pensioniert werde?
Du erhältst eine Invalidenrente bis zum ordentlichen comPlan Pensionierungsalter (65 für Männer und Frauen). Gleichzeitig führen wir ab Beginn deiner Invalidität den Alterssparprozess für dich weiter. Ab dem Zeitpunkt der Invalidität schreiben wir Beiträge gemäss der Sparvariante Standard deinem Altersguthaben gut (Beitragsbefreiung) und verzinsen dieses Guthaben weiter. Im Alter 65 wird deine Invalidenrente in eine lebenslange Invaliden-Altersrente umgewandelt.
Diese wird auf der Basis deines Altersguthabens und dem im Zeitpunkt der Pensionierung für dein Alter gültigen Umwandlungssatz berechnet. Allenfalls kommt zu diesem Betrag ein Besitzstandszuschlag dazu.
Kann ich als Invalidenrentner bei der Pensionierung das Alterskapital beziehen?
Bei Erreichen des ordentlichen comPlan Pensionierungsalters (65 für Männer und Frauen) hast du die Möglichkeit, dein Guthaben ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen oder in eine lebenslange Altersrente umzuwandeln. Die Altersrente kann einen Besitzstandszuschlag beinhalten. Wie sich ein allfälliger Besitzstandszuschlag berechnet, ist im Vorsorgereglement im Anhang beschrieben. Bei einem Teilkapitalbezug wird dieser Besitzstandszuschlag proportional angepasst.
Um das Alterskapital zu erhalten, musst du mindestens einen Monat vor dem Pensionierungsalter (65 für Männer und Frauen) einen Antrag auf Kapitalbezug bei uns einreichen. Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Partnerschaft, dann muss dein Ehepartner bzw. dein Partner den Antrag notariell beglaubigt mitunterschreiben. Änderungen eines eingereichten Antrags sind ebenfalls bis einen Monat vor dem Pensionierungsalters möglich und müssen erneut vom Partner (amtlich beglaubigt) mitunterzeichnet werden. Der Kapitalbezug wird von deinem Altersguthaben zur Berechnung der Höhe der Altersrente abgezogen und wird unabhängig von deinem Einkommen zu einem reduzierten Kapitalsteuersatz versteuert. Beziehst du das gesamte Altersguthaben als Kapital, so hast du ab dem Zeitpunkt der Pensionierung keinen Anspruch mehr auf Leistungen von uns (z.B. Hinterlassenenleistungen).
Beispiel: Du bist Invalidenrentner. Im Alter 65 beträgt dein Altersguthaben CHF 600'000. Der für dich gültige Umwandlungssatz beträgt 5%. Dein Besitzstandszuschlag beläuft sich im Beispiel auf CHF 10'000 pro Jahr. Deine lebenslange Altersrente beträgt somit CHF 40'000 (CHF 600'000 x 5% + CHF 10'000) pro Jahr oder CHF 3'333 pro Monat. Du möchtest 25% bzw. CHF 150'000 als Kapital beziehen und den Rest in eine lebenslange Altersrente umwandeln. Du erhältst somit eine einmalige Zahlung von CHF 150'000 sowie eine lebenslängliche Altersrente von CHF 30'000 (CHF 40'000 -25%) oder CHF 2'500 pro Monat. Im Todesfall beträgt die Ehegattenrente 60% der Altersrente. Somit reduziert sich die Ehegattenrente durch den Kapitalbezug von CHF 2'000 (CHF 3'333 x 60%) auf CHF 1'500 (CHF 2'500 x 60%) pro Monat.
Kann ich einen Vorschuss erhalten, wenn sich der Entscheid der eidgenössischen Invalidenversicherung verzögert?
Du erhältst bei uns einen IV-Vorschuss, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Du bist seit mindestens 12 Monaten arbeitsunfähig.
Dein Arbeitsverhältnis ist nicht innert dieser 12 Monate beendet worden.
Du hast vor mehr als sechs Monaten eine IV-Rente bei der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet.
Deine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistungen aus IV-, Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall- oder Militärversicherung sind abgelaufen.
Die Höhe des vollen IV-Vorschusses entspricht 50% des versicherten Lohns beim mutmasslichen Eintritt der Invalidität und zusätzlich der im Zeitpunkt der Gewährung gültigen und dem Beschäftigungsgrad angepassten IV-Maximalrente (aktuell CHF 28'200 pro Jahr oder 2'350 pro Monat). Die Höhe wird dem Grad der Arbeitsunfähigkeit angepasst. Dein IV-Vorschuss endet bei Eintritt der Rechtskraft der Verfügung der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV), mit dem Rückzug der IV-Anmeldung oder bei Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit. Der IV-Vorschuss muss im Umfang der rückwirkenden Rentenansprüche der Pensionskasse sowie der rückwirkenden Rentenansprüche der eidgenössischen Invalidenversicherung verrechnet werden.
Beispiel: Du hast mit einem Beschäftigungsgrad von 80% im Swisscom Konzern gearbeitet und bist jetzt zu 50% erwerbsunfähig. Während den ersten beiden Jahren deiner Erwerbsunfähigkeit erhältst du eine Lohnfortzahlung. Nach diesen zwei Jahren erfüllst du die Voraussetzungen für einen IV-Vorschuss und deine mutmassliche volle Invalidenrente beträgt CHF 18'000 pro Jahr oder CHF 1'500 pro Monat. Die Höhe deines IV-Vorschlusses beträgt somit CHF 23'100 pro Jahr (50% von CHF 18'000 + 50% von CHF 28'200) oder CHF 1'925 pro Monat.
Die Höhe deiner Invalidenrente findest du in deinem Vorsorgeausweis auf comPlan Online. Sie bezieht sich immer auf einen Invaliditätsgrad von 100%. Auf dieser Basis kannst du einen allfälligen IV-Vorschuss selber berechnen.
Muss ich mich bei Erwerbsunfähigkeit bei comPlan melden?
Deine Arbeitsunfähigkeit musst du uns nicht melden. Wir werden nach 180 Tagen von deinem Arbeitgeber darüber informiert, dass du vollständig oder teilweise nicht mehr arbeitsfähig bist. Die Entscheide der eidgenössischen Invaliditätsversicherung (IV) werden uns direkt zugestellt. Falls wir weitere Unterlagen benötigen, werden wir uns bei dir melden.