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comPlan
Aktualisiert am

Worauf du bei deiner Pensionierung achten musst.

Worauf muss ich bei der Planung meiner Pensionierung achten? Wann kann ich mich pensionieren lassen? Kann ich mich in mehreren Schritten teilpensionieren lassen? Beziehe ich meine Altersleistungen als Kapital oder Rente? Was sind die finanziellen und steuerlichen Konsequenzen? Für alle, die ihre Pensionierung planen, die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt.

Du bist mindestens 58 Jahre alt und planst die Aufgabe deiner Erwerbstätigkeit? Dann gilt es, wichtige Entscheidungen zu treffen: Sie bestimmen die finanziellen Rahmenbedingungen für den Rest deines Lebens und können nachträglich nicht mehr rückgängig gemacht werden. Diese grundlegenden Weichenstellungen sind abhängig von deiner gesundheitlichen Verfassung, deinen Familienverhältnissen und deiner Vermögenssituation. Wichtig ist, dass du die steuerlichen Auswirkungen deiner Vorgehensweise kalkulierst und dein persönliches Budget für die Zeit nach deiner Pensionierung steht. Nimm dir genügend Zeit für die Planung deiner Pensionierung und besprich diese vorgängig mit deinen Nahestehenden.

Hinweis 1
Erstelle ein Budget mit den wichtigsten Einnahmen und Ausgaben für die Zeit nach deiner Pensionierung. Prüfe insbesondere die steuerlichen und erbrechtlichen Auswirkungen und kläre diese mit einem Fachspezialisten.

Wann kann ich mich pensionieren lassen?

Du kannst dich grundsätzlich zwischen deinem 58. und dem 65. Geburtstag bei comPlan pensionieren lassen. Dies gilt für Frauen und Männer. In Absprache mit dem Arbeitgeber kann die Pensionierung auch in mehreren Schritten stattfinden. Je früher du in Pension gehst, desto kleiner sind deine Altersleistungen. Die Gründe für die tieferen Leistungen bei vorzeitiger Pensionierung sind, dass du weniger lang Sparbeiträge einzahlst und dein Altersguthaben weniger lang verzinst wird. Ausserdem ist der Umwandlungssatz tiefer, da deine Lebenserwartung im Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung höher ist und du die Altersrente für eine längere Zeitperiode erhältst.

Hinweis 2
Du kannst dich zwischen deinem 58. und 65. Geburtstag in einem oder in Absprache mit deinem Arbeitgeber in mehreren Schritten pensionieren lassen.

Wie hoch sind meine Altersleistungen?

Die Höhe deines Altersguthabens und deiner Altersrente für die Alter 58 bis 65 kannst du für jedes vollendete Lebensjahr deinem Vorsorgeausweis entnehmen. Die lebenslange Altersrente berechnet sich, indem du dein Altersguthaben mit dem altersabhängigen Umwandlungssatz multiplizierst. Zusätzlich wird auch die Höhe deiner Überbrückungsrente und allfälliger Kinderrenten im Vorsorgeausweis aufgezeigt. Pensionierungszeitpunkte, die zwischen zwei vollen Lebensjahren liegen, kannst du über comPlan Online selber berechnen.

Film zum Thema Umwandlungssatz
Film zum Thema Altersrente
Hinweis 3
Die Höhe der Altersleistungen kannst du für jeden Pensionierungszeitpunkt jederzeit auf comPlan Online berechnen.

Kann ich meine Altersleistungen als Kapital oder Rente beziehen?

Du kannst selber entscheiden, ob du dein Altersguthaben im Zeitpunkt deiner Pensionierung einmalig als Alterskapital beziehen oder in eine lebenslange Altersrente umwandeln möchtest. Du kannst auch einen beliebigen Teil deines Guthabens als Kapital beziehen und den Rest in eine Rente umwandeln. Gemäss unserem Vorsorgereglement musst du einen Kapitalbezug allerdings mindestens einen Monat vor dem Zeitpunkt der Pensionierung schriftlich bei uns anmelden. Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebst, musst du diesen Antrag von deinem Ehegatten bzw. eingetragenen Partner amtlich beglaubigt mitunterzeichnen lassen. Änderungen eines eingereichten Antrags sind ebenfalls bis einen Monat vor der Pensionierung möglich und müssen erneut vom Partner (amtlich beglaubigt) mitunterzeichnet werden.

Film zum Thema Kapital oder Rente
Hinweis 4
Du kannst dein angespartes Altersguthaben bei deiner Pensionierung ganz oder teilweise als Kapital beziehen oder in eine lebenslange Altersrente umwandeln.

Was sind die Vor- und Nachteile einer Rente bzw. des Kapitalbezugs?

Eine Altersrente hat den Vorteil, dass du ein garantiertes, lebenslängliches Einkommen erhältst. Auch dein Ehe- oder Lebenspartner erhält bei deinem Tod eine lebenslängliche Hinterlassenen-Rente. Und mit einer Rente hast du keinen Aufwand für die Vermögensanlage.

Der Kapitalbezug andererseits hat den Vorteil, dass du frei und flexibel über dein Geld verfügen kannst. Im Todesfall fliesst das Kapital deinen Erben zu. Ausserdem hast du die Chance, eine positive Rendite aus den Kapitalanlagen zu erzielen. Gleichzeitig aber trägst du natürlich auch das Risiko für allfällige Verluste. Wenn du das gesamte Kapital beziehst, dann endet deine Versicherung bei uns. Deine Überbrückungsrente wird in diesem Falle ebenfalls als Kapital ausbezahlt und Alters-Kinderrenten sowie künftige Hinterlassenen-Leistungen fallen weg. Du trägst somit ab dem Zeitpunkt des vollständigen Kapitalbezugs das gesamte Anlage-, Langlebigkeits- und Todesfallrisiko selber.

Hinweis 5
Ein Kapitalbezug bietet höhere Flexibilität, eine Rente höhere Sicherheit. Prüfe die Vor- und Nachteile für deine persönliche Situation im Detail.

Was sind die wichtigsten steuerlichen Konsequenzen?

Rentenzahlungen müssen lebenslang vollumfänglich als normales Einkommen versteuert werden. Kapitalbezüge werden einmalig zu einem reduzierten, je nach Gemeinde, Zivilstand, Konfession und Betrag unterschiedlichen Steuersatz besteuert. Dies geschieht unabhängig vom steuerbaren Einkommen. Nach dem Bezug unterliegt das Kapital der Vermögenssteuer und Erträge aus dem Kapital sind als Einkommen zu versteuern. Ausserdem prüft die Steuerbehörde bei einem Kapitalbezug, ob du in den drei Jahren vor der Pensionierung steuerbegünstigte Einkäufe in die Pensionskasse gemacht hast. Nach Einkäufen gilt eine dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge. Falls du diese Frist nicht einhältst oder nicht einhalten kannst, musst du nachträglich Einkommenssteuern auf deinen Einkäufen bezahlen. Ausgenommen sind Rückzahlungen von Scheidungsvorbezügen.

Liegt dein Steuerdomizil im Ausland, kann deine Steuersituation allerdings vollkommen anders aussehen. Ist dies bei dir der Fall, so empfehlen wir dir die Steuerfolgen eines Kapitalbezugs oder einer Altersrente bei den zuständigen Steuerbehörden zu klären oder mit einem Steuerberater zu besprechen.

Hinweis 6
Deine Steuersituation sieht bei einem Kapitalbezug anders aus als beim Bezug einer Altersrente. Du solltest die steuerlichen Auswirkungen deiner Vorgehensweise unbedingt mitberücksichtigen, aber nicht als alleinige Grundlage für deine Entscheidung bezüglich Kapital- oder Rentenbezug darauf abstützen.

Kann ich meine Pensionierung aufschieben wenn ich über 65 weiterarbeite?

Wenn du mit deinem Arbeitgeber vereinbarst, dass dein Arbeitsvertrag bei Erreichen des Referenzalters ohne Unterbruch weitergeführt wird, kannst du deine Pensionierung bei comPlan aufschieben. Du hast zudem die Wahl, ob du (und dein Arbeitgeber) weiterhin Sparbeiträge einzahlen willst oder nicht. Entscheidest du dich für die Weiterführung der Sparbeiträge, bleibst du in der zuletzt gewählten Sparvariante. Ein Wechsel der Sparvarianten ist nicht mehr möglich. Du kannst aber jederzeit entscheiden, keine Sparbeiträge mehr zu bezahlen. Hingegen ist ein späterer Wechsel in eine Sparvariante nicht mehr möglich.

Im Rentenaufschub hast du jederzeit die Möglichkeit deine Pensionierung zu wählen. Auch hier entscheidest du ob du eine Rente oder das Kapital oder eine Mischung aus Rente und Kapital beziehst. Die Rente wird höher sein als beim Referenzalter, denn dein Sparkapital wird weiter verzinst und der Umwandlungssatz erhöht sich monatlich.

Hinweis 7
Mit dem Rentenaufschub habe ich die Möglichkeit weiter in die Pensionskasse einzahlen, dadurch Steuern zu sparen und meine spätere Rente zu erhöhen.

Checklisten Pensionierung

Vor der Pensionierung

  • Ich habe mir mein/unser Budget mit meinen/unseren wichtigsten Einnahmen und Ausgaben für die Zeit nach meiner Pensionierung erstellt.

  • Ich habe meinen Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt.
  • Falls ich unverheiratet bin und meinen Lebenspartner im Todesfall begünstigen möchte, habe ich vor der Pensionierung meinen Unterstützungsvertrag bei comPlan eingereicht.
  • Falls ich mein Altersguthaben teilweise oder vollständig als Kapital beziehen möchte, habe ich mein Gesuch um Auszahlung der Altersleistung in Kapitalform mindestens einen Monat vor der Pensionierung bei comPlan eingereicht und dabei meinen Ehepartner bzw. eingetragenen Partner amtlich beglaubigt mitunterzeichnen lassen
  • Falls ich das Referenzalter im Zeitpunkt der Pensionierung noch nicht erreicht habe, habe ich mich bei der AHV-Ausgleichskasse (AGRAPI, kantonale Ausgleichskasse oder AHV-Gemeindezweigstelle) als Nichterwerbstätiger angemeldet und allenfalls einen Vorbezug der AHV-Altersrenten beantragt (maximal zwei Jahre früher ist möglich).
  • Falls ich das Referenzalter im Zeitpunkt der Pensionierung erreichen werde, habe ich meine AHV-Altersrente mittels dem Formular Anmeldung für eine AHV-Altersrente drei bis sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Pensionierung beantragt.
  • Ich habe steuerliche und erbrechtliche Auswirkungen meiner Pensionierung geprüft und allenfalls mit einem Fachspezialisten umfassend besprochen.
  • Ich habe mit meinem Arbeitsgeber abgeklärt, ob mein Arbeitsvertrag über das Referenzalter hinaus verlängert wird und ich somit meine Pensionierung aufschiebe.

Im Zeitpunkt meiner Pensionierung

  • Ich habe meine Steuerbehörde über meine Pensionierung informiert.

  • Ich habe meine Krankenkassenpolice überprüft (Leistungen, Zusatzleistungen, Selbstbehalte, versicherte Abteilung etc.). Insbesondere habe ich die Unfallversicherung, die bisher über den Arbeitgeber abgeschlossen war, ab dem Zeitpunkt der Pensionierung bei meiner Krankenkasse miteingeschlossen.

Nach meiner Pensionierung

  • Falls ich vorzeitig in Pension gegangen bin, habe ich meine AHV-Altersrente mittels dem Formular „Anmeldung für eine AHV-Altersrente“ drei bis sechs Monate vor dem ordentlichen Referenzalter beantragt.
  • Ich habe sämtliche Änderungen meiner persönlichen Verhältnisse der AHV und unabhängig davon der Pensionskasse gemeldet.
  • Bei einer Änderung meiner Kontoverbindung habe ich die AHV-Ausgleichskasse mit dem Antrag auf Auszahlung auf ein persönliches Bankkonto oder Antrag auf Auszahlung auf ein Postcheckkonto darüber informiert.
  • Bei einer Änderung meiner Kontoverbindung habe ich – unabhängig von der Mitteilung an die AHV – die Pensionskasse mittels Brief oder E-Mail darüber informiert.