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comPlan
Aktualisiert am

Ich bin über 58-jährig und trete bei meinem Arbeitgeber aus. Welche Möglichkeiten habe ich?

Wenn du deinen Arbeitgeber verlässt und zu diesem Zeitpunkt mindestens 58-jährig bist, kannst du dich bei comPlan pensionieren lassen. Falls du weiterhin erwerbstätig oder auf Stellensuche bist, kannst du dein Pensionskassenguthaben an deine neue Vorsorgeeinrichtung überweisen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch freiwillig bei comPlan versichert bleiben.

Kann ich mich bei comPlan pensionieren lassen?

Ja. Wenn du zum Zeitpunkt deines Austritts beim Arbeitgeber mindestens 58-jährig bist, hast du immer die Möglichkeit dich bei comPlan pensionieren zu lassen. Das heisst, dass du ab diesem Zeitpunkt eine Altersrente (plus allenfalls eine Alters-Kinderrente) erhältst. Bei vorzeitiger Pensionierung hast du Anspruch auf eine AHV-Überbrückungsrente. Anstelle der Altersrente kannst du auch eine ganze oder teilweise Kapitalauszahlung beantragen. Diese Altersleistungen erhältst du unabhängig davon, ob du deine Erwerbstätigkeit ganz aufgibst oder ob du ausserhalb des Swisscom Konzerns noch erwerbstätig bist.

Mehr zum Thema Pensionierung.

Hinweis 1
Die Höhe der voraussichtlichen Altersleistungen kannst du für jeden beliebigen Pensionierungszeitpunkt jederzeit in comPlan Online berechnen.

Kann ich mein Pensionskassenguthaben an die Pensionskasse meines neuen Arbeitgebers überweisen lassen?

Ja. Wenn du ein neues Arbeitsverhältnis antrittst, kannst du anstelle der Pensionierung auch eine Überweisung an die Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers verlangen. In diesem Fall wirst du später, bei definitiver Aufgabe der Erwerbstätigkeit, zu den Bedingungen deiner neuen Pensionskasse pensioniert. Bitte beachte, dass du keinen Anspruch auf die AHV-Überbrückungsrente von comPlan hast, wenn du diese Möglichkeit wählst.

 

Falls du dich hingegen für die Pensionierung bei comPlan entscheidest, wirst du bei deiner neuen Pensionskasse trotzdem weiter ansparen. Du beginnst mit einem Kapital von CHF 0, da kein Guthaben von comPlan überwiesen wird. Wenn du später deine Erwerbstätigkeit ganz aufgibst, erhältst du von deiner neuen Pensionskasse zu ihren Bedingungen eine zusätzliche Altersleistung.

Hinweis 2
Vergleiche die Altersleistungen bei comPlan mit den Altersleistungen deiner neuen Pensionskasse. Prüfe, welche Möglichkeit für dich die attraktivere ist: Eine Pensionierung bei comPlan oder die Überweisung deines Guthabens an die neue Pensionskasse.

Kann ich mein Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen?

Wenn du auf Stellensuche und beim RAV gemeldet bist, kannst du anstelle der Pensionierung die Überweisung an eine Freizügigkeitsstiftung (auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice) verlangen. Sobald du wieder eine Arbeitsstelle hast und einer neuen Pensionskasse angeschlossen bist, kannst du dein Guthaben von der Freizügigkeitsstiftung an die neue Pensionskasse überweisen lassen. Bitte beachte, dass du keinen Anspruch auf die AHV-Überbrückungsrente von comPlan hast, wenn du diese Möglichkeit wählst.

Mehr zum Thema Austritt.

Hinweis 3
Sei dir bewusst, dass du von der Freizügigkeitsstiftung eine Kapitalauszahlung und keine Altersrente erhalten wirst. Prüfe, welche Möglichkeit für dich die attraktivere ist: Eine Pensionierung bei comPlan oder die Überweisung deines Guthabens an die Freizügigkeitsstiftung.

Kann ich freiwillig bei comPlan versichert bleiben?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auf freiwilliger Basis bei comPlan versichert bleiben und deine Altersleistungen zu einem späteren Zeitpunkt abrufen. Ausserdem bleiben die Leistungen von comPlan bei Invalidität oder Todesfall versichert.

Mehr zum Thema freiwillige Weiterversicherung.

Checkliste

Die drei wichtigsten Hinweise zum Austritt 58+

  • Nutze comPlan Online, um deine voraussichtlichen Altersleistungen zu berechnen.
  • Wenn du weiterhin erwerbstätig bist, vergleiche die Altersleistungen von comPlan mit den Bedingungen deiner neuen Pensionskasse.
  • Prüfe, ob du die Bedingungen für eine freiwillige Weiterversicherung erfüllst (www. pk-complan.ch/weiterversicherung) und vergleiche mit Hilfe von comPlan Online die Leistungen bei einer sofortigen Pensionierung mit den Bedingungen bei einer freiwilligen Weiterversicherung.